Unsere AGB für Sprachkurse
1. Geltungsbereich
Die nachstehend genannten Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Verträge über die Erteilung von Einzel- oder Gruppen- Sprachenunterricht durch ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen einschließlich des ELINGUS Kids‘ Club. Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird hiermit widersprochen, es sei denn, dass wir diese im Einzelfall ausdrücklich anerkannt haben.
2. Zustandekommen des Unterrichtsvertrages
Sämtliche Verträge werden in der Regel schriftlich (per E-Mail oder per Post) abgeschlossen. Bei mündlich abgeschlossenen Verträgen erhält der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung. Mit der Anmeldung bzw. dem Vertragsabschluss werden die hier vorliegenden AGB anerkannt. Sämtliche Nebenabreden sowie Änderungen bedürfen generell unserer schriftlichen Bestätigung.
Die Anmeldung gilt als verbindlich. Eine rechtliche Bindungswirkung tritt erst durch unsere Bestätigung oder den Beginn des Unterrichts ein.
3. Durchführung des Kurses
Die Termine und der Ort für den Unterricht werden bei Vertragsbeginn einvernehmlich festgelegt. Nachträgliche Änderungen sind im Rahmen der Verfügbarkeit des Trainers und der Räume einvernehmlich möglich.
Für den Fall, dass ein Teilnehmer eines Gruppenkurses nach einer Terminverlegung weder weiter an seinem Kurs noch an einer Ersatzgruppe teilnehmen kann, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht oder ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Kursgebühr zu. Diese Rechte entfallen, wenn der Teilnehmer den Änderungen zugestimmt hat. Sie entfallen weiter, wenn der Kunde nach Mitteilung der geänderten Unterrichtszeiten nicht binnen einer Woche auf die auftretenden Schwierigkeiten hinweist.
Kann ein Teilnehmer eines Gruppentrainings an Stunden nicht teilnehmen oder erscheint ein Trainee zum Einzel- oder Gruppenunterricht zu spät, besteht kein Anspruch auf Nachholung der Unterrichtszeit. Erscheinen ein Trainee bzw. eine Gruppe mehr als 15 Minuten zu spät zum vereinbarten Termin, ohne dies dem Trainer rechtzeitig mitzuteilen, erlischt der Anspruch auf die Durchführung der verbleibenden Unterrichtseinheit.
ELINGUS behält sich vor, geplante Kursleiter*innen auch kurzfristig auszutauschen. Ein besonderes Rücktrittsrecht der Teilnehmenden oder ein Recht auf Erstattung von Gebühren oder Folgekosten besteht dadurch nicht.
4. Kursgebühren und Zahlungsbedingungen
Die Gebühren sind für jeden Kurs im Anmeldevertrag angegeben. Sie sind in voller Höhe fällig, unabhängig davon, ob sämtliche Unterrichtsstunden von allen Teilnehmern besucht werden. Ein Fernbleiben vom Unterricht bzw. Nichterscheinen zu Beginn gilt nicht als Abmeldung und hat keinen Einfluss auf die Gebührenerhebung.
Bei Zahlungsverzug berechnet ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen Mahngebühren, die mit Zahlungserinnerungen oder Mahnung erhoben werden. Ein Widerspruch der Lastschrift entbindet nicht von der Zahlung. Mündliche Zusagen oder Absprachen in Geldangelegenheiten haben keine Rechtsgültigkeit.
Die Kursgebühren sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung fällig, sofern im Vertrag keine andere Regelung getroffen wurde.
5. Kündigung eines laufenden Vertrages seitens des Kunden
Es gelten die im Anmeldebogen bzw. Trainingsvertrag angegeben Kündigungsbedingungen.
6. Stornierung durch den Kunden vor Trainingsbeginn
6.1 Rücktritt von einem gebuchten Privat- oder Firmenkurs bzw. einem Platz in einer offenen Trainingsgruppe
Ein Rückstritt vom Vertrag ist vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung jederzeit möglich. Sämtliche Rücktrittserklärungen bedürfen der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Erklärung bei ELINGUS maßgeblich.
Durch den Rücktritt entstehen Stornogebühren wie nachfolgend aufgeführt:
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bis 4 Wochen vor Beginn 100% Erstattung bzw. Erlass der Kursgebühren; Berechnung einer Verwaltungskostenpauschale von 10% des Kurswertes
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bis 2 Wochen vor Beginn 50% der fälligen Gebühren
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kurzfristige Stornierung oder Nichterscheinen: Die Kursgebühren werden zu 100% berechnet.
6.2 Rücktritt von einzelnen vereinbarten Trainingsterminen im Rahmen von Privattrainings oder Firmenkursen
Der Kunde kann in besonders begründeten Einzelfällen einen mit ihm vereinbarten Unterrichtstermin bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin absagen. Vereinbarte Unterrichtszeiten, die später abgesagt oder ohne Absage nicht in Anspruch genommen werden, werden ohne Ausnahme zu 100% berechnet.
6.3 Anstatt einen Kurs oder Kursplatz zu stornieren, kann alternativ ein anderer Teilnehmer/ Kunde benannt werden. ELINGUS bleibt es vorbehalten, diesen zu akzeptieren.
7. Absage bzw. Abbruch einer Veranstaltung durch ELINGUS
7.1 ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen ist berechtigt, aus wichtigem Grund einen Kurs ausfallen zu lassen oder abzubrechen, wenn eine bestimmte Teilnehmerzahl nicht (mehr) erreicht ist oder wenn aus anderen von ELINGUS nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Ausfall der Kursleitung, Schließung der Schule oder höhere Gewalt) die Durchführung des Kurses nicht mehr möglich ist. Sofern im jeweiligen Vertrag keine andere Regelung getroffen ist, werden im Voraus bereits entrichtete Gebühren erstattet.
7.2 Wird bei einem Kurs die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht oder unterschritten, kann ELINGUS den angemeldeten Teilnehmer/-innen anbieten, den Kurs zu veränderten Konditionen durchzuführen (z. B. Reduzierung der Gesamtstundenzahl und/oder Erhöhung der Kursgebühr). Die Teilnehmenden können den veränderten Konditionen zustimmen oder ihren bestehenden Vertrag zu kündigen.
7.3 ELINGUS behält sich vor, im Falle besonderer und von ELINGUS nicht zu vertretender Umstände (z.B. Pandemiesituation) einen Präsenzkurs durch ein geeignetes Online-Angebot (z.B. Sprachtraining per Videokonferenz) zu ersetzen. Ein besonderes Rücktrittsrecht der Teilnehmenden oder ein Recht auf Erstattung von Gebühren oder Folgekosten besteht dadurch nicht.
7.4 Für den Fall der Absage einzelner Kurstermine durch ELINGUS aus wichtigem Grund (z.B. Erkrankung des Trainers) wird ein Ersatztermin mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt.
7.5 Gutscheine verlieren zwei Jahre nach Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit, auch wenn sie bis dahin aus einem nicht von ELINGUS zu vertretenden Grund ganz oder teilweise nicht eingelöst wurden.
8. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch stellen wir über die Teilnahme an unseren Kursen eine Bescheinigung aus. Für das nachträgliche Ausstellen von Bescheinigungen/ Ersatzquittungen oder die Ausstellung eines qualifizierten Zertifikats auf Grundlage einer Prüfung wird eine Gebühr erhoben.
9. Diskriminierungsverbot
In unseren Kursen akzeptieren wir kein rassistisches, sexistisches, homophobes oder in einer anderen Form diskriminierendes Verhalten. Wir behalten uns bei Zuwiderhandlungen vor, Teilnehmende von der Veranstaltung auszuschließen; eine Erstattung von Kosten ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
10. Datenschutz
Die Kursteilnehmer bzw. Vertragspartner erklären sich mit einer internen elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Anmeldung und zur Durchführung der Veranstaltung unter Berücksichtigung des Datenschutzes einverstanden. Eine Weitergabe der Daten an unbefugte Dritte erfolgt nicht. Einzelheiten können unserer Datenschutzerklärung entnommen werden. Die erhobenen Daten werden ferner genutzt, um Teilnehmer und Vertragspartner auch künftig über Veranstaltungen zu informieren. Die Zustimmung zur Verwendung der Daten zu diesen Werbezwecken kann jederzeit widerrufen werden.
11. Berufsgeheimnis und Verschwiegenheit
Vom Kunden als Trainingsinhalt eingebrachte Informationen werden streng vertraulich behandelt. Sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Bei der elektronischen Übertragung von Texten, Dokumenten und Dateien zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sowie umgekehrt gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimschutz.
12. Urheberrecht
Die im Rahmen der Kurse an die Teilnehmer*innen ausgehändigten Unterlagen sind ausschließlich zur eigenen Verwendung der Teilnehmer*innen bestimmt und sind urheberrechtlich geschützt. Die darüber hinausgehende – auch auszugsweise – Verwendung ist ohne die Genehmigung von ELINGUS nicht gestattet.
13. Haftungsbeschränkung
ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Wir haften nicht bei Unfall, Diebstahl oder Sachschäden während der Kursteilnahme oder auf dem Weg zu oder von den Veranstaltungen.
14. Anwendbares Recht
Für den Vertrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Wirksamkeit der AGB wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
15. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der vereinbarte Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Braunschweig.
Stand: 27.01.2021
Unsere AGB für Übersetzungen
1. Allgemeines und Geltungsbereich
Sämtliche Angebote und Vertragsabschlüsse sowie Lieferungen und Leistungen von und mit ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen im Zusammenhang mit Übersetzungen und Korrektoraten erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des jeweiligen Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass wir diese im Einzelfall ausdrücklich anerkannt haben.
2. Vertragsabschluss
Sämtliche Verträge zwischen Auftraggeber und ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen werden in der Regel schriftlich abgeschlossen. Bei mündlich abgeschlossenen Verträgen erhält der Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung einschließlich der AGB. Der Auftraggeber erkennt diese mit Vertragsabschluss an. Sämtliche Nebenabreden sowie Änderungen von Aufträgen bedürfen generell unserer schriftlichen Bestätigung. Wir haften nicht für Verzögerungen oder Ausführungsmängel, welche durch unvollständige, missverständliche, unrichtige oder unleserliche Angaben des Auftraggebers, auch solche in den Übersetzungsvorgaben, entstehen.
3. Vertragsausführung
Sämtliche Übersetzungen werden von ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen bestmöglich in der allgemein üblichen Fachterminologie gefertigt. Sofern der Auftraggeber keine besonderen schriftlichen Hinweise in Bezug auf spezielle stilistische oder fachterminologische Vorgaben erteilt oder spezielle Ausarbeitungen vorgibt, übersetzen wir die Texte und Fachausdrücke in der allgemein üblichen Form. ELINGUS Sprachtraining & Übersetzung ist berechtigt, sich zur Erbringung der beauftragten Leistungen sachkundiger Dritter (Erfüllungsgehilfen) zu bedienen. Wir haften nur für die sorgfältige Auswahl Dritter. Kontakte zwischen dem Kunden und den von uns beauftragten Dritten bedürfen immer und grundsätzlich unserer Genehmigung.
4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen alle Informationen und Unterlagen, welche zur Erstellung der jeweiligen Übersetzung notwendig sind, unaufgefordert und so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass eine gründliche und gewissenhafte Ausführung der Übersetzung möglich ist.
Der Auftraggeber hat den Verwendungszweck des zu übersetzenden Zieltextes genau zu benennen. Bei anspruchsvolleren Fachtexten ist der Auftraggeber zur Mitwirkung bei der Erstellung und Festlegung der Fachterminologie verpflichtet. Ohne die entsprechende Mitwirkung wird in der allgemein üblichen Fachsprache übersetzt. Die vom Übersetzer dann gewählte Übersetzung von fachspezifischen Begriffen stellt keinen Mangel dar. Der Auftraggeber hat ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten.
Der Auftraggeber hat die erhaltenen Übersetzungsleistungen unverzüglich - jedoch spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Leistungserfüllung - auf Vollständigkeit und/oder Mangelhaftigkeit zu prüfen und gegebenenfalls ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen gegenüber in diesem Zeitraum zu beanstanden. Spätere Geltendmachung von Ansprüchen ist ausgeschlossen. Die Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine Rechte Dritter an den uns übermittelten Unterlagen und Informationen einer Bearbeitung, Verwertung, Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung entgegenstehen. Der Auftraggeber stellt uns und unsere Unterauftragnehmer diesbezüglich von jeglicher Haftung für Ansprüche Dritter frei.
5. Haftung
ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen haftet für die dem Auftraggeber durch mangelhafte Vertragsausführung nachweislich tatsächlich entstandenen Schäden bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
Eine Haftung des Auftragnehmers für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen. Eine Haftung für Verlust der uns übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder durch Verlust bei Postverkehr ist ausdrücklich ausgeschlossen. Im Fall von Verlust, Verzug oder Missbrauch beim Versand der gefertigten Übersetzungen auf elektronischem Wege haftet der Auftragnehmer nicht.
Wir haften nicht für durch Viren, Trojaner, Autodialer oder vergleichbare Daten verursachte Schäden. Bei Lieferung von Dateien auf elektronischem Wege jeglicher Art ist der Kunde für eine endgültige Viren- und Datenprüfung der übertragenen Daten- und Textdateien selbst verantwortlich. Eventuelle Schadensansprüche werden von uns nicht anerkannt, die elektronische Übertragung erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Wir haften nicht für schadhafte, unvollständige oder verloren gegangene Texte und Daten durch elektronische Übertragung.
6. Gewährleistung und Mängelbeseitigung
Die Gewährleistung beschränkt sich maximal auf die Höhe des Auftragswertes ohne Nebenkosten. In diesem Rahmen wird eine Gewährleistung erst fällig, wenn dem Auftragnehmer die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben wird.
Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch den Auftragnehmer. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Auftragnehmer vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von zehn Tagen nach Übergabe der Übersetzungsarbeiten an den Auftraggeber beim Auftragnehmer eingegangen ist. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
7. Datenschutz, Berufsgeheimnis und Verschwiegenheit
Der Kunde erklärt sich hiermit einverstanden, dass seine Daten im Sinne des Datenschutzes gespeichert werden.
Sämtliche Aufträge werden streng vertraulich behandelt. Sämtliche Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind oder uns bereits bekannt waren. Der Verschwiegenheitsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen oder Unterlagen an uns. Bei der elektronischen Übertragung von Texten, Dokumenten und Dateien zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sowie umgekehrt gewähren wir aufgrund der externen Eingriffsmöglichkeiten keinen absoluten Geheimschutz.
8. Vergütung
Die Höhe der Vergütung wird bei Vertragsabschluss vereinbart. Sie richtet sich nach dem Umfang, der Sprachkombination, der Fachrichtung, dem Schwierigkeitsgrad des Ausgangs- oder Zieltextes und der Dringlichkeit.
Die Vergütung der Leistungen ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungslegung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges wir neben den sonstigen Verzugsschäden eine Mahngebühr von 6,80 € je Mahnung als Verzugsschaden vereinbart.
9. Stornierung
Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen gegenüber schriftlich erklärt wurde. Die bis zum Eintreffen der schriftlichen Rücktrittserklärung angefallenen Kosten und Übersetzungshonorare sind vom Auftraggeber zu zahlen. Stornogebühren innerhalb der Lieferzeit belaufen sich auf mindestens 60 % des Auftragswertes.
10. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
Bis zur vollständigen Begleichung aller bestehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber bleibt die gelieferte Leistung einschließlich aller anhängigen Rechte Eigentum von ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen. Bis dahin stehen dem Auftraggeber keinerlei Nutzungsrechte zu. ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen bzw. seine Übersetzer haben das Urheberrecht an den jeweiligen Übersetzungen und Leistungen.
11. Versand und Übertragung
Der Versand und die elektronische Übertragung erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers. Bei der Übersendung nicht lateinischer Schriften auf elektronischem Wege ist ELINGUS Sprachtraining & Übersetzungen nicht verpflichtet, die zur Öffnung der Dateien erforderliche Software oder eventuelle Schriftarten mitzuliefern.
12. Anwendbares Recht
Für den Vertrag und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Wirksamkeit der AGB wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Es gilt dann eine dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige Bestimmung als vereinbart.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Der vereinbarte Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Braunschweig.
Stand: 27.01.2021